Sino Consult Personalberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Sino Consult Personalberatung (nachfolgend „Sino Consult“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Sino Consult stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Sino Consult und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss und Durchführung
Sino Consult erbringt ausschließlich Dienstleistungen zur Personalvermittlung. Die Details des Auftrags, einschließlich Honorar, Umfang und sonstiger Kriterien, werden individuell vertraglich vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Der Kunde verpflichtet sich, Sino Consult alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, einschließlich Referenzen und Qualifikationen, obliegt dem Kunden.

Der Kunde informiert Sino Consult unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, wenn ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit einem von Sino Consult vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt. Hierbei sind Vergütungsregelungen offen zu legen.

§ 3 Honorar
Wird mit einem von Sino Consult vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, beträgt das Vermittlungshonorar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 1/3 des im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttojahresgehalts. Bemessungsgrundlage sind alle Vergütungsbestandteile, sowohl erfolgsunabhängige als auch erfolgsabhängige.

Das Honorar ist auch dann fällig, wenn:

der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorschlag durch Sino Consult einen Arbeitsvertrag mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen abschließt;
der Kunde den Kandidaten zunächst ablehnt oder der Kandidat sich gegen den Vertrag entscheidet, später jedoch ein Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten zustande kommt;
der Kandidat vor Arbeitsantritt vom Vertrag zurücktritt oder vom Kunden abgelehnt wird.
Bereits bekannte Kandidaten müssen Sino Consult binnen drei Werktagen gemeldet werden. Andernfalls gilt ein Vorschlag als durch Sino Consult unterbreitet.

§ 4 Fälligkeit
Rechnungen sind mit Erhalt ohne Abzug fällig. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Ersatzbemühungen
Kündigt ein vermittelte Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt oder tritt das Arbeitsverhältnis nicht an, wird Sino Consult sich um einen Ersatz bemühen. Eine Garantie für die erfolgreiche Vermittlung gibt es nicht.

§ 6 Datenschutz und Verschwiegenheit
Sino Consult verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen des Kunden. Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen von Sino Consult.

§ 7 Haftung
Sino Consult haftet nicht für Schäden des Kunden, außer bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Sino Consult oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Sino Consult übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten.

§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bochum. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026

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